DJ-Vertragsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für jede DJ-Buchung bei Marco Feilmeier (Marc Davis DJ-Service), Wiesenweg 4, 94491 Hengersberg. Was im Angebot ausdrücklich anders vereinbart ist, geht vor.
1. Vertragsschluss
Du bekommst von mir ein Angebot per E-Mail mit allen Posten und Preisen. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Anzahlung bei mir eingegangen ist oder du das Angebot ausdrücklich schriftlich annimmst. Danach bekommst du eine Bestätigung mit dem Vertrag als PDF. Erst dann ist der Termin fest für dich reserviert.
2. Leistung
Ich lege bei deiner Veranstaltung im vereinbarten Zeitraum als DJ auf, mit der im Angebot genannten Technik. Musikrichtung, Ablauf und besondere Wünsche (zum Beispiel Eröffnungstanz oder Einlagen) sprechen wir vorab ab. Musikwünsche der Gäste erfülle ich, soweit sie zur Stimmung passen. Die Lautstärke passe ich an den Ort und an Vorgaben des Veranstaltungsorts an. Kurze Pausen sind in angemessenem Rahmen möglich; die Musik läuft dabei weiter.
3. Spielzeit und Verlängerung
Die Spielzeit steht im Angebot. Auf- und Abbau zählen nicht dazu. Eine Verlängerung ist nach Absprache am Abend möglich und wird je angefangene Stunde zum im Angebot genannten Satz berechnet.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die Preise aus dem Angebot. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Die Anzahlung laut Angebot ist zur festen Reservierung fällig. Den Restbetrag bekommst du nach der Veranstaltung als Rechnung; er ist innerhalb von 14 Tagen per Überweisung oder PayPal zu zahlen. Auf Wunsch kannst du ihn auch am Abend bar bezahlen.
5. Was du als Veranstalter stellst
- Eine ebene, trockene Aufbaufläche von etwa 3 × 2 m, bei Feiern im Freien überdacht und wettergeschützt.
- Einen Stromanschluss mit 230 V in der Nähe des DJ-Platzes, möglichst separat abgesichert.
- Zugang zum Veranstaltungsort mindestens 90 Minuten vor Beginn und eine Ladezone bzw. einen Parkplatz in der Nähe des Eingangs.
- Getränke während der Veranstaltung; Verpflegung bei längeren Einsätzen nach Absprache.
- Alle nötigen Genehmigungen. Öffentliche Veranstaltungen musst du selbst bei der GEMA anmelden und bezahlen. Private Feiern mit geschlossenem Gästekreis sind in der Regel nicht anmeldepflichtig.
6. Technik und Schäden
Die DJ-Technik bediene nur ich. Für Schäden, die Gäste an der Technik verursachen, haftet der Veranstalter. Ist der Strom oder der Aufbauplatz nicht wie vereinbart vorhanden oder ist ein sicherer Betrieb nicht möglich (zum Beispiel bei Regen ohne Überdachung), darf ich den Betrieb einschränken oder unterbrechen; der vereinbarte Preis bleibt dann bestehen.
7. Absage durch dich
Sagst du den Termin ab, gilt: bis 60 Tage vorher wird die Anzahlung einbehalten; 59 bis 30 Tage vorher 50 % des Gesamtpreises; ab 29 Tagen vorher 80 % des Gesamtpreises. Anfahrt sowie Auf- und Abbau werden bei einer Absage nicht berechnet. Dir bleibt der Nachweis offen, dass mir kein oder ein geringerer Ausfall entstanden ist, etwa weil ich den Termin anderweitig vergeben konnte. Absagen bitte per E-Mail an info@marcdavis.de.
8. Ausfall durch mich
Kann ich wegen Krankheit, Unfall oder aus anderen nicht von mir zu vertretenden Gründen nicht auflegen, sage ich dir sofort Bescheid und schlage dir nach Möglichkeit einen gleichwertigen Ersatz-DJ vor. Nimmst du ihn nicht an oder gibt es keinen, bekommst du alle bereits gezahlten Beträge vollständig zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9. Höhere Gewalt
Kann die Veranstaltung wegen höherer Gewalt oder einer behördlichen Anordnung nicht stattfinden, suchen wir zuerst einen Ersatztermin. Ist das nicht möglich, bekommst du bereits gezahlte Beträge zurück; weitere Ansprüche bestehen auf beiden Seiten nicht.
10. Haftung
Ich hafte unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit hafte ich nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
11. Fotos und Videos
Fotos oder Videos von deiner Veranstaltung nutze ich für meine Website oder soziale Medien nur mit deiner Zustimmung.
12. Kein Widerrufsrecht
Da die DJ-Leistung für einen bestimmten Termin im Freizeitbereich vereinbart wird, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Regel aus Punkt 7 gilt trotzdem.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam.
Stand: November 2026